ENTFÄLLT
Die Bundesregierung hat vorgegeben, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten den Nachweis erbringen muss, die Menschenrechte mit Sorgfalt zu behandeln. Es wird sehr wahrscheinlich ein Lieferkettengesetz kommen, denn kaum ein Unternehmen kooperiert auf freiwilliger Basis. Dabei stellt sich die Frage: Was soll Inhalt eines Lieferkettengesetzes sein? Vertreter_innen aus Wirtschaft, Politik sowie Mitglieder der Initiative Lieferkettengesetz geben Impulse und suchen das Gespräch miteinander und mit den Teilnehmer_innen.
Zeit: 11. November 2020 um 9:00 - 15:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Bad Boll, 07164/79-0, info@ev-akademie-boll.de
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