In die Diskussion um den assistierten Suizid ist Bewegung gekommen, als das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine Regelung des Paragraphen 217 des Strafgesetzbuches außer Kraft setzte. Diese Regelung hatte die «geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung» verboten. Das Verbot ist aktuell aufgehoben. Nun ist der Gesetzgeber wieder am Zug: Schon in der letzten Legislaturperiode hat es fraktionsübergreifende Gruppenanträge zu einer Neufassung des Paragraphen 217 gegeben. Die Diskussion wird in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt.
Es gibt in der Frage des assistierten Suizids nicht die eine, allgemein verbindliche evangelische Position. Es ist gerade eine Besonderheit der evangelischen Diskussionen, dass sie sich nicht auf eine Vorgabe wie etwa die des Naturrechts berufen können. So zeigt sich eine Bandbreite unterschiedlicher Ansätze. Die Spannung und Mehrdeutigkeit auszuhalten, ist gerade das Besondere evangelischer Positionen.
Es geht in der Frage des assistierten Suizids aber nicht allein um Grundsatzfragen, sondern gerade auch um die Gestaltung in der Praxis in diakonischen Einrichtungen. Diese Einrichtungen sind herausgefordert, sich der jetzigen Situation und den Folgen einer möglichen Novellierung des Paragraphen 217 zu stellen. Deshalb sollen in der Veranstaltung Stimmen aus der Praxis ein eigenes Gewicht bekommen.
Zeit: 1. Februar 2022 um 19:00 - 21:00
Ort: Online
Veranstalter: Evangelische Akademie im Rheinland, info@akademie.ekir.de
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