Der Begriff des «Gewissens» ist durch eine lange Traditionsgeschichte fest in der abendländischen Kultur verankert. Es kommt darin das Gefühl zum Ausdruck, dass eine bestimmte (gesellschaftliche) Norm in der konkreten Situation verwirklicht werden soll. Diese kann jedoch mit den persönlichen Wertvorstellungen in Konflikt geraten. In diesem Zusammenhang wird häufig auf Luthers «Gewissensentscheidung» auf dem Reichstag zu Worms verwiesen (1527). Doch Luthers Verständnis von «Gewissen» unterscheidet sich stark von unserem heutigen Verständnis, wenn etwa in der Medizin der Arzt bestimmte Maßnahmen (wie einen Schwangerschaftsabbruch) verweigert, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Aktuell wird in den angelsächsischen Ländern gerade eine Debatte geführt, ob die Ablehnung medizinischer Maßnahmen «aus Gewissensgründen» ethisch überhaupt noch vertretbar ist und von ärztlichen Standesorganisationen nicht vielmehr als „unethisch» abgelehnt werden sollte.
Wir fragen aus theologischer, medizinethischer und (straf)rechtlicher Sicht, welche Rolle das Gewissen in der ärztlichen Entscheidungsfindung heute spielt und künftig spielen kann.
Referenten:
Gewissensentscheidungen: Theologisch-ethische Überlegungen
Prof. Dr. theol. Wilfried Härle (em.)
Institut für Systematische Theologie und Ethik, Heidelberg/Ostfildern
Gewissensentscheidungen in der Medizin: Rechtliche Aspekte
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel
Kriminologisches Seminar, Bonn
Grußwort: Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach, Präsident, Landesärztekammer Hessen, Frankfurt a.M.
Moderation:
Dr. Kurt W. Schmidt, Nebenamtl. Studienleiter für Medizin & Ethik
Evangelische Akademie Frankfurt
Zeit: 25. September 2017 um 17:00 - 20:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Frankfurt, office@evangelische-akademie.de
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