Voraussetzungen von Friedhofskonzeption
Dem Rechtsstatus des toten Körpers kommt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der Bestattungskultur in Berlin und Brandenburg zu. Bisher gehen wir davon aus, dass die Verstorbenen ihr Leben in öffentlichen Zusammenhängen führten und es deshalb Interessen gibt, Erinnerung und Trauer im öffentlichen Raum durchzuführen. Die Familie der Verstorbenen handelt bei der Organisation der Beerdigung nur stellvertretend für das gesamte Gemeinwesen. Mittlerweile wächst in der Bevölkerung die Überzeugung, dass die Toten in den Kreis der engeren Angehörigen gehören, fast eine Art Besitz der Angehörigen darstellen. Im umgekehrten Schluss gibt es dann für Tote ohne Angehörige kaum noch Anspruch auf eine öffentliche Beisetzung im öffentlichen Raum. Wir schauen auf den Status der toten Person in verschiedenen Religionen, beleuchten die gültige Rechtssituation und die Entwicklung in der Geschichte der Friedhöfe. In der Diskussion sollen künftige Möglichkeiten bewertet werden.
Zeit: 28. November 2018 um 15:00 - 19:00
Veranstalter: Evangelische Akademie zu Berlin, 030/203 55-0, eazb@eaberlin.de
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