Die Idee der Genossenschaften stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist der einzige deutsche Beitrag zum immateriellen Weltkulturerbe. Der Deutsche Bundestag hat 2017 das Genossenschaftsrecht novelliert, um bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Energiegenossenschaften, Datengenossenschaften, Bürgergenossenschaften für intergenerationelle Hilfe – solche und weitere Beispiele zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger aktuelle Herausforderungen selbst meistern wollen. Erfahrene Genossenschaftlerinnen und Genossenschaftler berichten, welche Chancen diese Rechtsform für das demokratische Gemeinwesen bietet und wo deren Grenzen liegen.
Zeit: 16. Oktober 2020 um 14:00 - 18:00
Zur Veranstaltung bei der Akademie