Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit der Betreuten geben künftig den Maßstab des Handelns in der Rechtspflege vor. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und eingelöst werden, was Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Für Rechtspfleger_innen bedeutet dies einen Perspektivwechsel und eine Herausforderung. Wie wird sich ihre Arbeit verändern? Was brauchen sie dafür?
Zeit: 16. November 2022 um 15:00 - 18. November 2022 um 12:30
Ort: Evangelische Akademie Bad Boll
Veranstalter: Evangelische Akademie Bad Boll, 07164/79-0, info@ev-akademie-boll.de
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