«Die Möglichkeit, menschliche Organe durch Transplantation zu ersetzen, ist ein Ergebnis des wissenschaftlichen Fortschritts, das dem humanistischen Anliegen der Medizin zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit der Bürger dient.» So wird die am 4.7.1975 vom Ministerrat der DDR verabschiedete «Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen» eingeleitet, die es erlaubte jedem Menschen Organe zu entnehmen, «falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat.» Mit dem Einigungsvertrag von 1990 wurde diese Widerspruchslösung aufgehoben. Nach fast drei Jahrzehnten wird derzeit erneut an einem Gesetzentwurf zu Widerspruchslösung gearbeitet. Die hitzig geführte Diskussion lässt nicht immer genügend Raum für wichtige Fragen. Wie viele Menschen in Deutschland sind auf eine Organspende angewiesen? Wer erhält ein Spenderorgan? Wie ist das Leben nach der Transplantation? Was passiert mit denjenigen die kein Organ bekommen? Wer kommt als möglicher Spender in Frage? Gibt es aus ethischer Sicht ein «richtig» oder «falsch» für die Entscheidung, Organspender zu werden? Darf man für Organe bezahlen? Wieso werden in unseren Nachbarstaaten mehr Organe gespendet? Gebietet die Nächstenliebe die Organspende?
Zeit: 25. Januar 2019 um 18:00 - 21:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Abt Jerusalem Braunschweig, 0531/120 54-0, sekretariat.thz@lk-bs.de
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