Auf der letzten Landessynode in Braunschweig wurde die Änderung des Traugesetzes beschlossen. Nun steht die Trauung allen Menschen offen – unabhängig vom Geschlecht. Das heißt konkret: Zum einen wird die seit 2002 mögliche Segnung homosexueller Paare um das Angebot einer kirchlichen Trauung erweitert. Zum anderen nimmt das Traugesetz die staatliche Rechtsgrundlage des Geschlechtseintrages (männlich/weiblich/divers/ohne) auf und bezieht so intersexuelle und transidente Menschen explizit mit ein. Auch Menschen, die nicht-binär sind, werden auf diese Weise eingeschlossen.
Gesprächsreihe der Theologischen Kammer, Teil 1: Die «kirchliche Trauung» ist eine Kasualie, die seit Jahrhunderten in ihrer Bedeutung umstritten ist. Zwischen «Sakrament der Kirche» und «weltlich Ding» bewegen sich unterschiedliche Verständnisse dieser Handlung, die quantitativ immer weniger «nachgefragt» wird. Die Einführung der «Ehe für alle» hat die Frage nach dem Verständnis neu herausgefordert. Der Beitrag fragt – ausgehend von Luthers Traubüchlein und der Wahrnehmung historischer Verschiebungen – nach einem gegenwärtigen Verständnis der Trauung und bestimmt diese als öffentliche Praxis des Segens.