Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren den bisherigen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) für nichtig erklärt, durch den die geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden war. Zugleich hat es dem Gesetzgeber nahegelegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. In der neuen Legislaturperiode wurde Ende Januar ein neuer fraktionsübergreifender Gesetzentwurf vorgestellt, den wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe näher kennenlernen und diskutieren wollen.
Zeit: 28. März 2022 um 19:00 - 20:30
Ort: Online
Veranstalter: Evangelische Akademie Frankfurt, office@evangelische-akademie.de
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