Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juli 2018 bestätigt, dass neue biotechnische Verfahren der Pflanzenzucht wie das Genome Editing grundsätzlich der Richtlinie für gentechnisch veränderte Organismen der EU unterliegen. Somit gelten für Pflanzensorten, die mit Hilfe dieser Verfahren hergestellt werden, sehr strenge Bestimmungen für den Anbau und das Inverkehrbringen. Vorgestellt und diskutiert wird, wie die Gesetzgeber
in Deutschland dieses Urteil in geltendes Recht umgesetzt haben.
Zeit: 16. November 2019 um 10:00 - 13:00
Ort: Kirchliches Forschungsheim, Lutherstadt Wittenberg
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