ENTFÄLLT
Die Pflicht zum Gehorsam gehört zu den zentralen Dienstpflichten jedes Soldaten der Bundeswehr. Mit seinem Eintritt in die Bundeswehr verzichtet ein Soldat nicht auf sein Grundrecht der Gewissensfreiheit, das durch das Grundgesetz (Art. 4 Abs. 1 GG) ausdrücklich und ohne Vorbehalt geschützt ist. Fragen des Gewissens waren innerhalb der Bundeswehr lange Zeit – außerhalb des Bereichs von gelegentlichen Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer – eher selten Gegenstand des militärischen Alltags. Diese Situation hat sich heute geändert. Ein zentraler Grund: Die globale Führungsmacht USA, die zugleich dominierender Bündnispartner im Rahmen der NATO ist, führt zunehmend unter Beteiligung der Bundeswehr Militäraktionen und Kriege durch, die völkerrechtlich unzulässig oder jedenfalls hochumstritten sind. Müssen Soldaten im Rahmen solcher Militäraktionen jeden ihnen erteilten Befehl ausführen oder dürfen oder müssen sie sogar den Gehorsam verweigern?
Zeit: 5. März 2019 um 19:00 - 21:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Abt Jerusalem Braunschweig, 0531/120 54-0, sekretariat.thz@lk-bs.de
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