Mitarbeitende und Angehörige sind im Krankenhaus immer wieder mit Fragen zur Ausweitung oder Begrenzung einer Therapie bei schwerkranken Menschen konfrontiert. Patientenverfügungen können in diesen Entscheidungssituationen Hilfestellungen bieten. Nicht immer jedoch liegen sie vor. Und selbst wenn eine solche Vorausverfügung vorhanden ist, bleiben häufig rechtliche und ethische Unsicherheiten:
Wie ist in komplexen Krankheitssituationen mit allgemein formulierten Behandlungswünschen umzugehen? Was tun, wenn eine an Demenz erkrankte Patientin ihrem vorausverfügten Willen scheinbar widerspricht? Wie soll entschieden werden, wenn die Verfügung unklar ist?
Die Veranstaltung beleuchtet, wie ein ethisch verantwortbarer Umgang mit Patientenverfügungen aussieht und was in (konfessionellen) Kliniken beitragen kann, den mutmaßlichen Willen eines Kranken zu ermitteln.
48. Workshop Medizinethik
Zeit: 9. März 2019 um 9:00 - 15:00
Ort: St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof
Veranstalter: Evangelische Akademie zu Berlin, 030/203 55-0, eazb@eaberlin.de
Zur Veranstaltung bei der Akademie