Über würdevolles Sterben und Selbstbestimmung am Lebensende wird seit langem kontrovers diskutiert. Ist es moralisch legitim, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen? Sollte es ein Recht darauf geben, dafür die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen? Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein? Umstritten ist vor allem die Frage, ob Ärzte und Sterbehilfevereine unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung beim Suizid anbieten dürfen. Ein gesetzliches Verbot der «geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung» wurde im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der neue Bundestag steht vor der Aufgabe einer Neuregelung. Der Wunsch, zu sterben, kann unterschiedliche Gründe haben: Angst vor unnötigem Leiden und dem Verlust der eigenen Würde; die Sorge, anderen zur Last zu fallen, psychische Erkrankungen. Missbrauch, etwa eine Ökonomisierung des Sterbens, sollte verhindert werden. Die Alternativen einer guten palliativmedizinischen Versorgung und hospizlicher Begleitung sind bei der Urteilsbildung genauso zu berücksichtigen wie die Freiheit des Einzelnen.
Referent*innen:
Prof. Dr. Wolfram Henn, Humangenetiker und Medizinethiker, Universität des Saarlands sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats
Dr. Petra Sitte, Mitglied des Deutschen Bundestages
Eine Veranstaltungsreihe der Evangelischen Akademie der Pfalz in Kooperation mit dem Frank-Loeb-Institut an der Universität Koblenz-Landau und der Stadt Landau.
Gefördert von der Sparkassenstiftung Südliche Weinstraße und den Winzern «Fünf Freunde aus der Südpfalz»
Zeit: 5. Mai 2022 um 19:00
Veranstalter: Evangelische Akademie der Pfalz
Zur Veranstaltung bei der Akademie