«Angemessen zu beteiligen» ist in den Gesetzestexten und Verordnungen eine häufig verwandte Formulierung hinsichtlich der Umsetzung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, einem grundlegenden Kinderrecht. Doch diese recht unscharfe Formulierung schafft zumeist wenig
Handlungssicherheit. Zudem beschreiben viele Akteure wie Bürgermeister*innen, Verwaltungsmitarbeitende, Politiker*innen oder Fachkräfte der Sozialen Arbeit, dass sie in der Umsetzung von Beteiligung auf die jeweils anderen angewiesen sind. Ohne die Mitwirkung aller geht es nicht. Aber wie kann sie nun funktionieren, die «angemessene Beteiligung»?
Kooperationspartner: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen, Servicestelle
Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen
Ort: Kirche Dresden-Prohlis
Zeit: 16. November 2020 um 12:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Villigst, info@kircheundgesellschaft.de