„Angemessen zu beteiligen“ ist in den Gesetzestexten und Verordnungen eine häufig verwandte Formulierung hinsichtlich der Umsetzung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, einem grundlegenden Kinderrecht. Doch diese recht unscharfe Formulierung schafft zumeist wenig Handlungssicherheit. Zudem beschreiben viele Akteure wie Bürgermeister*innen, Verwaltungsmitarbeitende, Politiker*innen oder Fachkräfte der Sozialen Arbeit, dass sie in der Umsetzung von Beteiligung auf die jeweils anderen angewiesen sind. Ohne die Mitwirkung aller geht es nicht. Aber wie kann sie nun funktionieren, die „angemessene Beteiligung“?
Zeit: 16. November 2020 um 10:00 - 16:00
Ort: Dresden
Veranstalter: Evangelische Akademie Sachsen, 0351/812 43 00
Zur Veranstaltung bei der Akademie