«Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir. Amen.» Das hat Martin Luther 1521 auf dem Reichstag zu Worms gesagt – nach der volkstümlichen Überlieferung. Wirklich sagte er: «[Da] … mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.» Nicht ein störrisch-sturer Luther begegnet uns in Worms, sondern einer, der sich auf sein Gewissen beruft und dieses zu einer wesentlichen Entscheidungsinstanz macht. Die Berufung auf das Gewissen gilt als typisch evangelisch, auch in dem problematischen Sinne, dass sie die persönliche Einsicht anscheinend den objektiven Wahrheiten, auch des Glaubens, überordnet. Wie kommt Luther dazu? Kann er sich dafür auf die Heilige Schrift berufen? Und welche Folgen hat sein Pochen auf das Gewissen?
Der Vortrag untersucht die biblischen und theologischen Wurzeln der Berufung Luthers auf das Gewissen, zeichnet seine Theologie des Gewissens nach und skizziert deren Folgen. Dr. Heike Pöppelmann
Zeit: 7. Juni 2017 um 19:00 - 21:00
Ort: Braunschweigisches Landesmuseum, Burgplatz 1, 38100 Braunschweig
Veranstalter: Evangelische Akademie Abt Jerusalem Braunschweig, 0531/120 54-0, sekretariat.thz@lk-bs.de
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