In absehbarer Zeit werden sich in Frankfurt die Gerichtsreporter der wichtigsten Medien begegnen, wenn vor dem Oberlandesgericht der Prozess im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beginnt. Die Verhandlung wird bundesweites und teilweise auch internationales Interesse hervorrufen. Für die Gerichte und für die Medien bringen die spektakulären Großprozesse viele Herausforderungen mit sich. Wie kann die starke Mediennachfrage logistisch bewältigt werden? Ist eine Übertragung auf Leinwand in einen benachbarten Raum rechtlich möglich? Ist die Pool-Lösung eigentlich fair? Warum scheuen sich Frankfurter Gerichte, elektronische Medien im Saal zuzulassen? Wie gehen sie mit anderen Formen wie Bloggen um oder ist das für Juristen dasselbe? Wie viel Vorberichterstattung ist verträglich? Und wo beginnt die Einflussnahme? Kann ein solcher Großprozess überhaupt noch rechtsstaatlich geführt werden? Wie können Redaktionen eine Dauerberichterstattung aus Prozessen stemmen, die nicht selten zwei Jahre und länger dauern? Wie tief müssen Reporter in der Materie stecken, um ein so komplexes Verfahren zu überblicken? Wie groß ist das öffentliche Interesse wirklich oder ist das mediengemacht? Haben Leser, Hörer, Zuschauer und Nutzer ein Anrecht auf dauerhafte Berichterstattung über Jahre hinweg? Diese und viele andere Fragen tauchen im Zusammenhang mit den Erfahrungen anlässlich des NSU-Prozesses auch vor Beginn des Lübcke-Prozesses auf.
Zeit: 6. Mai 2020 um 19:30 - 21:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Frankfurt, office@evangelische-akademie.de
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