Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen" als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Das Seminar beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.
Zeit: 27. Mai 2024 um 12:00 - 29. Mai 2024 um 13:30
Ort: Hofgeismar
Veranstalter: Evangelische Akademie Hofgeismar, claudia.bochum@ekkw.de
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