Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen" als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Aber wie soll die Jugendhilfe im Strafverfahren unter den engen Rahmenbedingungen von Beteiligung, Kindeswohl und Datenschutz eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schule oder Ausländerbehörde gestalten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Das Seminar beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.
Zeit: 27. Mai um 12:00 - 29. Mai um 13:30
Ort: Evang. Tagungsstätte Hofgeismar, 34369, Hofgeismar,
Veranstalter: Evangelische Akademie Hofgeismar, claudia.bochum@ekkw.de
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