Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte konfessionsloser Bewerber*innen bei kirchlichen Arbeitgebern gestärkt. Religionszugehörigkeit darf nur noch zur Bedingung gemacht werden, wenn sie für die Tätigkeit «objektiv geboten» ist.
Die Fachtagung liefert juristische und theologische Impulse u. a. durch Prof. Dr. Jacob Joussen, Universität Bochum und Mitglied des Rats der EKD, und Prof. Dr. Eberhard Hauschildt, Universität Bonn. Die Folgen für ekklesiologische, arbeitsrechtliche, diakonische Zusammenhänge werden ausgelotet und Raum für Austausch geboten.
Zeit: 8. April 2019 um 10:30 - 9. April 2019 um 13:15
Veranstalter: Evangelische Akademie Hofgeismar, claudia.bochum@ekkw.de
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