Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte konfessionsloser Bewerber/innen bei kirchlichen Arbeitgebern gestärkt. Eine bestimmte Religionszugehörigkeit darf nur noch dann zur Bedingung gemacht werden, wenn sie für die Tätigkeit «objektiv geboten» ist. Die Fachtagung liefert juristische und theologische Impulse und lotet die Folgen für ekklesiologische, arbeitsrechtliche und diakonische Zusammenhange aus. Auch bringt sie gelungene Praxisbeispiele ins Gespräch und bietet Raum für einen breiten Austausch. Die Fachtagung richtet sich bundesweit an leitungs- und personalverantwortliche Personen in Diakonie und Kirche sowie Interessierte.
Zeit: 8. April 2019 um 10:30 - 9. April 2019 um 16:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Frankfurt, office@evangelische-akademie.de
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