Relativ deutlich wird inzwischen gefordert, dass es in Deutschland in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung zukünftig eine inhaltliche Dokumentation geben solle – bisher war an dieser Stelle allein die richterliche Mitschrift maßgeblich. Neben den Argumenten, die für und gegen dieses Verfahren benannt werden können, steht in diesem Zusammenhang vor allem das Revisionsrecht im Fokus. Die Tagung diskutiert die Argumente und die Folgen einer möglichen Dokumentation der Hauptverhandlung.
Zeit: 2. September 2022 - 4. September 2022
Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum, eal@evlka.de
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