Das Bundesarbeitsgericht hat ein wegweisendes Urteil zur kirchlichen Einstellungspraxis gesprochen. Danach dürfen kirchliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit nicht in jedem Fall zur Voraussetzung bei Stellenbesetzungen machen. Was bedeutet diese Entscheidung für Kirche, Diakonie und Caritas? Bei der mit dem Punkt gekennzeichneten Veranstaltung handelt es sich um ein Expertengespräch. Bei begründetem beruflichen Interesse wenden Sie sich bitte an die Tagungsorganisation.
In Kooperation mit: Diakonie Deutschland und Caritas Deutschland
Zeit: 29. Januar 2019 um 17:30 - 30. Januar 2019 um 16:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing, Info@ev-akademie-tutzing.de
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