Gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundeswehr zum Zwecke der Verteidigung unseres Landes da. Sie führt Aufträge aus, die ihr vom Deutschen Bundestag (also vom Parlament) erteilt werden. Damit untersteht sie nicht wie in anderen Ländern einem Staatsoberhaupt oder der Regierung, sondern der Legislative. Diese Verortung hat sich in der Geschichte unseres Landes bewährt. Aber deckt sich die Praxis der Auslandseinsätze der Bundeswehr noch mit den Intentionen unserer Verfassung? Sollte diese beibehalten oder verändert werden? Oder sollte – im Gegenzug – die Zahl und das Ausmaß der Auslandseinsätze wieder reduziert werden?
Für einen Input ist Dr. Dieter Weingärtner angefragt, Jurist und ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung im Bundesministerium der Verteidigung. Zur Sprache kommen sollen juristische und politische, aber auch friedensethische Perspektiven.
Weitere Gesprächspartner: Otto Jäckel, IALANA (Vereinigung für Friedensrecht), Dr. Norbert Pflüger
Zeit: 13. Dezember 2021 um 19:00 - 20:30
Ort: Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt/M.
Veranstalter: Evangelische Akademie Frankfurt, office@evangelische-akademie.de
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