Zwar ist seit 2018 Beteiligung junger Menschen als Soll-Bestimmung in der Sächsischen Kommunalverfassung (§§47a und 43a) festgeschrieben. Jedoch besteht auch auf der bundeslandpolitischen Ebene die Möglichkeit des Steuerns und Motivierens, um die Umsetzung der Soll-Bestimmung zu unterstützen. In diesem Gespräch sollen diese Möglichkeiten identifiziert und mögliche Handlungsoptionen sowie weitere Schritte des Vorgehens abgestimmt werden.
Geladener Teilnehmendenkreis.
Kooperation: Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen, Jugendstiftung Sachsen
Zeit: 17. Mai 2023 um 10:00 - 14:00
Ort: Dresden
Veranstalter: Evangelische Akademie Sachsen, 0351/812 43 00
Zur Veranstaltung bei der Akademie