ENTFÄLLT
75 Jahre ist es her, dass die Nürnberger Prozesse gegen die NS-Hauptverbrecher begannen – in Nürnberg, der Stadt der NS-Reichsparteitage. Die Angeklagten mussten sich wegen der Durchführung eines Angriffskrieges und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Mit dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess erfolgte eine Weichenstellung für das Völkerrecht. In Nürnberg wurden eigens Rechtsinstrumente geschaffen, um die Verbrechen des Nationalsozialismus zu ahnden. Dabei ging es auch um die persönliche Verantwortung jedes Angeklagten. Doch der erhoffte erzieherische Effekt stellte sich bei der breiten Bevölkerung nicht ein. Zwar begrüßten viele Deutschen die Urteilssprüche gegen die führenden Funktionäre des NS-Regimes, die sie von eigener Schuld und Verantwortung entlasteten. Doch als in zwölf gerichtlichen Anschlussverfahren gegen bürgerliche Eliten ermittelt wurde, darunter Juristen, Mediziner, Unternehmer, Diplomaten und Kommandeure der Wehrmacht, zweifelte eine Mehrheit an der Fairness dieser Verfahren. Fünf Jahre nach dem NS-Hauptverbrecherprozess war die Ablehnung von «Nürnberg» als «Siegerjustiz» in der Mitte der westdeutschen Gesellschaft weitgehend Konsens. Wie blickte der Nachkriegsfilm auf die Nürnberger Prozesse? Wir zeigen ausgewählte Beispiele, jeweils mit Einführung und anschließender Diskussion.
Es wird folgender Film gezeigt:
«Zeugin aus der Hölle», (R.: Zivorad Mitrovic, BRD/Jugoslawien, 1965-67, 83 min.)
Zeit: 18. Mai 2021 um 18:00 - 22:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Frankfurt, office@evangelische-akademie.de
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