Artikel 119 der Sächsischen Landesverfassung gibt den Grundsätzen der Menschlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 einen verbindlichen Rang. Das damit gegebene Menschenbild, dass der Mensch eine Rechtsperson ist, wird in einem Begründungszusammenhang zur Religion gestellt. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Hinweis auf den konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung gehören zu den Grundaussagen. Der zweite Verfassungsdialog widmet sich der Frage der Vermittlung von Menschenrechten und Wertvorstellungen. Über die Aktualität der Sächsischen Landesverfassung und mögliche Textänderungen sprechen Dr. Gesine Märtens, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Bündnis 90/Grüne) und Martin Modschiedler, MdL, Rechtspolitischer Sprecher der CDU. Eingeladen zur Diskussion sind ebenfalls Frau Professorin Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin, und Frau Juliane Thieme, Bildungsreferentin des Archivs Bürgerbewegung Leipzig e. V.
Ort: Werner-Juza-Raum in der Dreikönigskirche Dresden
Kooperationspartner: Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V., Deutsches Institut für Menschenrechte
Leitung: Stephan Bickhardt, Christian Kurzke
Zeit: 24. Mai 2023 um 18:00 - 20:00
Ort: Dreikönigskirche/Haus der Kirche, Hauptstraße 23, 01097 Dresden
Veranstalter: Evangelische Akademie Sachsen, 0351/812 43 00
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