1. Online-Vortrag zum 21. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
In der Veranstaltung werden die Bleibechancen für langjährig Geduldete dargestellt. Wir behandeln § 25b AufenthG. Diese Norm, die den Weg von gut Integrierten in einen Aufenthalt ebnen soll, löst diese Verheißung leider nicht vollumfänglich ein.
In der Veranstaltung werden die Möglichkeiten ausgelotet, Hürden, die in der Beratung immer wieder zu Schwierigkeiten führen, zu meistern. Im Einzelnen geht es um die konkreten Voraussetzungen der Integration, Ausschlussgründe wegen Straftaten oder einer früher unterlassenen Mitwirkung bei der Abschiebung sowie die Obliegenheit zur Identitätsklärung und dem Passbesitz. Alle dieses Fragen werden auch aus der Perspektive verschiedener wichtiger länderbezogener Erlasse betrachtet, denn die Handhabung des § 25b AufenthG ist im Bundesgebiet durchaus nicht einheitlich. Anschließend an den Vortrag durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks wird es Raum für Fragen und Diskussion geben.