«Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» – Flüchtlinge nicht? Das Grundgesetz postuliert in Artikel 3 Absatz 1 den Gleichheitsgrundsatz. Gilt dieser Grundsatz auch für Menschen, die nach Deutschland fliehen? Der begrüßenswerte Umgang mit den Fliehenden aus der Ukraine hat deutlich gemacht, wie Aufnahme und Flüchtlingsschutz fair und pragmatisch gestaltet sein könnten und dabei die Priorität bei der schnellen Schutzgewährung zu setzen. Diese Maßgaben gelten aber zum Beispiel nicht für ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan oder für Fliehende aus anderen Staaten.
Die Tagung möchte in diesem Jahr diese Diskrepanzen aufzeigen, mit Verantwortlichen diskutieren und Verbesserungsmöglichkeiten ausloten: Am Freitagabend steht der Koalitionsvertrag für die Bundesregierung im Fokus und wir führen ein Streitgespräch mit Verantwortlichen der Parteien im Bundestag zu dessen Umsetzung. Am Samstag diskutieren wir die unterschiedliche Situation der humanitären Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan und der Ukraine. Im Anschluss können in fünf Arbeitsgruppen Fragen zur Situation an den EU-Außengrenzen, im Kirchenasyl, zur Abschiebepolitik in NRW, zu Bleiberechtsperspektiven sowie zu den Auswirkungen der Überlastung der Ausländerbehörden mit Fachimpulsen und in Diskussionen vertieft werden. Im Anschluss planen wir das Asylpolitische Podium mit der/dem dann zuständigen Minister:in für Flüchtlingsschutz in NRW. Am Sonntag steht die Abschiebepraxis NRW und die Unterbringungssituation aus verschiedenen Perspektiven zur Diskussion.
Wir hoffen die Tagung nach zwei Jahren endlich wieder in Präsenz durchführen zu können. Sollte dies pandemiebedingt nicht möglich sein, planen wir die Tagung via ZOOM umzusetzen.
Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. Übernachtung und Verpflegung 220 €.
Zeit: 25. November 2022 um 17:30 - 27. November 2022 um 12:30
Ort: Ev. Tagungsstätte Haus Villigst
Veranstalter: Evangelische Akademie Villigst, info@kircheundgesellschaft.de
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