Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 StGB im Februar 2020 muss der assistierte Suizid gesetzlich in Deutschland neu geregelt werden. Dabei stellen sich in der Spannung zwischen Ermöglichung und Begrenzung des assistierten Suizids eine Reihe schwieriger medizinischer, psychiatrischer, rechtlicher, ethischer und theologischer Fragen.
Diese Veranstaltung soll in wesentliche Aspekte des Themas einführen und zur Diskussion darüber einladen. Was bedeutet das Urteil für den Umgang mit Sterbewünschen? Was ist bereits jetzt möglich? Was sollte in Zukunft erlaubt und gefördert werden?
Wie wird eine staatlich legitimierte und regulierte Form des assistierten Suizids das gesellschaftliche Klima verändern? Wie verändert sich dadurch die Situation von Alten, Pflegebedürftigen und Schwerstkranken? Wo liegen Chancen, wo liegen Risiken?
Referenten:
OLKR Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt
Prof. Dr. Stephan Heuser vom Theologischen Seminar der TU Braunschweig
Landesbischof Dr. Christoph Meyns
Priv.-Doz. Dr. med. Johann Friedrich Spittler, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
N. N. (Leitung Pflegeheim)
Zeit: 14. Mai 2022 um 10:00 - 16:00
Veranstalter: Evangelische Akademie Abt Jerusalem Braunschweig, 0531/120 54-0, sekretariat.thz@lk-bs.de
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