Die Frage nach der richtigen Reaktion auf delinquentes Verhalten von jungen Menschen und die entsprechenden Sanktionen ist eine der zentralen Fragen des Jugendstrafrechts. Sozialstunden sind eine gängige Regelantwort. Unklar bleibt allerdings, welcher Zweck mit dieser Maßnahme erreicht werden soll. Auch die Frage der Ausgestaltung, der pädagogischen Begleitung und der juristischen Einordnung werden nicht immer ausreichend berücksichtigt. Diese Tagung möchte alle diese Fragen nach der Arbeit als erzieherische Maßnahme und Sanktion vor dem Hintergrund der aktuellen Bedeutung von Arbeit reflektieren.
Zeit: 3. Februar 2017 um 14:30 - 5. Februar 2017 um 12:30
Veranstalter: Evangelische Akademie Bad Boll, 07164/79-0, info@ev-akademie-boll.de
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